Informationen zum Vorfall

1. Betreiber
Chemoform AG
Bahnhofstraße 68
73240 Wendlingen
Telefon: +49 7024 4048-0
E-Mail: info@chemoform.com

2. Vorschriften und Verordnungen
Die Pflichten der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) werden von der Chemoform AG erfüllt. Das Werk Wendlingen unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der Störfall-Verordnung mit den Grundpflichten nach §§ 3 bis 8a der Störfall-Verordnung. Die Anzeige nach §7 Abs.. 1 der Störfall-Verordnung ist bei der zuständigen Behörde (Regierungspräsidium Stuttgart; Umweltamt) eingereicht worden.

3. Aktivitäten
Die Chemoform AG bietet ein komplettes Sortiment an effizienten und innovativen Produkten für Sauberkeit, Hygiene und Pflege in privaten und öffentlichen Schwimmbädern. Das Betriebsgelände in Wendlingen umfasst zwei Lagerhallen zur Zwischenlagerung und Kommissionierung von Schwimmbadprodukten. Einige der Produkte gehören zu Stoffgruppen nach der StörfallV. Der verantwortliche Betreiber im Sinne der 12. BImSchV ist die Chemoform AG. Die Betriebsführung wird von der Waterman GmbH im Auftrag der Chemoform AG durchgeführt. Die Chemoform AG ist die Mieterin des Gebäudes der Chemoform Immobilien GmbH.

Im Betriebsbereich Wendlingen werden keine chemischen Umsetzungen oder Mischprozesse durchgeführt. Von den im Normalbetrieb eingesetzten Anlagen und Geräten gehen keine Gefährdungen aus.

4. Liste der Stoffe und Gefahren

5. Warnung und Verhalten bei einem Schadensereignis
Wenn Sie über ein Schadensereignis in einem der Betriebsbereiche der Chemoform AG oder über einen Transportunfall mit gefährlichen Stoffen informiert werden, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise. Sie tragen damit zu Ihrem persönlichen Schutz und zu einer wirksamen Hilfe für alle bei. Diese Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Chemoform AG.

Warnung
Sirenen: Das Sirenensignal warnt Sie vor akuter Gefahr durch gefährliche Stoffe. Begeben Sie sich sofort in geschlossene Gebäude und halten Sie sich nicht im Freien auf. Schalten Sie das Radio mit einem regionalen Sender ein.
Lautsprecherdurchsagen: Mit Lautsprecherdurchsagen warnen Feuerwehr und Polizei vor gefährlichen Stoffen. Nicht immer besteht eine Gefahr. Achten Sie deshalb genau auf die Durchsagen und befolgen Sie die Anweisungen.
Radiodurchsagen: Informieren Sie die lokalen Radiosender (SWR 1, 3, 4) über Gefahrensituationen. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Standort tatsächlich zum gefährdeten Gebiet gehört. Halten Sie ein batteriebetriebenes Radio bereit.
Schutzmaßnahmen
Begeben Sie sich in ein Gebäude: Am sichersten vor Luftschadstoffen sind Sie in Gebäuden mit geschlossenen Fenstern und Türen. Schalten Sie Lüftung und Klimaanlage aus. Informieren Sie Ihre unmittelbaren Nachbarn, da diese die Warnungen möglicherweise noch nicht gehört haben. Helfen Sie insbesondere behinderten und älteren Menschen sowie Kindern.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen: Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen wenden Sie sich an Kontakt Ihren Hausarzt oder den medizinischen Notdienst oder rufen Sie eines der Informationstelefone an.
Evakuierung: Solange Schadstoffe in der Luft vorhanden sind, ist eine Evakuierung in den meisten Fällen gefährlicher als der Aufenthalt in geschlossenen Gebäuden. Verlassen Sie das Gebäude nur, wenn Sie von der Feuerwehr oder der Polizei ausdrücklich aufgefordert werden, es zu verlassen.
Absperrungen: Halten Sie sich an Straßen- und Geländesperrungen. Sie sind zu Ihrem Schutz da. Befolgen Sie die Anweisungen von Polizei und Feuerwehr.
Notruf: Wenn Sie sich in einer Notsituation befinden, wählen Sie die Notrufnummern 110 oder 112.
Internet: Auf den Websites der Städte können Sie sich so schnell wie möglich über die Situation und die notwendigen Schutzmaßnahmen informieren.
Flugblätter: Die Verteilung von Informationsbroschüren in betroffenen Gebieten dient dazu, über das Ausmaß der Schäden nach einem Schadensereignis zu informieren und Verhaltenstipps zu geben.
Entwarnung: In der Regel wird über Radiodurchsagen über das Ende der Gefahrensituation und die Aufhebung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen informiert. Die Entwarnung kann auch durch Lautsprecherfahrzeuge gegeben werden.

6. Datum der letzten Vor-Ort-Prüfung nach § 17 Abs. 2.
Die letzte Vor-Ort-Prüfung nach § 17 Abs. 2 der Störfall-Verordnung wurde am 18.10.2021 durch das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart durchgeführt.

Nach jeder Vor-Ort-Inspektion erstellt das zuständige Regierungspräsidium einen Bericht mit den relevanten Erkenntnissen über die Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen und mit Schlussfolgerungen über den Bedarf an weiteren Maßnahmen. Bei der Überwachung werden die technischen, organisatorischen und managementspezifischen Systeme eines Betriebsbereichs überprüft. Die zuständige Behörde prüft den Betriebsbereich oder sicherheitsrelevante Systeme des Betriebsbereichs nach bestimmten Kriterien.

7. Weitere Informationen
Auskünfte, z.B. über den Überwachungsplan nach § 17 (1) StörfallV oder Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz, erteilt das Regierungspräsidium Stuttgart.

Weitere Informationen über den Betrieb der Chemoform AG am Standort Wendlingen können bei der zuständigen Genehmigungsbehörde unter Wahrung öffentlicher oder privater Belange nach den Umweltinformationszugangsverordnungen des Bundes und der Länder erfragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0711 904-0 oder per E-Mail an abteilung5@rps.bwl.de.

Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Umwelt, 70507 Stuttgart, Deutschland

 

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Die folgenden Dokumente enthalten die Inhaltsstoffangaben gemäß der deutschen Detergenzienverordnung (EG Nr. 648/2004).

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Die Europäische Kommission stellt eine Datenbank mit Entsprechungen zwischen INCI-Bezeichnungen, Bezeichnungen des Europäischen Arzneibuchs und CAS-Nummern zur Verfügung. (CosIng Cosmetic Ingredients).

CosIng-Datenbank (nur EN)